Dies trifft vor allem auf die Situation von Frauen und Kindern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu. Ziel des Vereins ist es, jene Defizite für Frauen beim Zugang zum Rechtssystem abzubauen, die diese als Opfer von Gewalt im Strafverfahren, bei der Durchsetzung zivil- und verwaltungsrechtlicher Ansprüche bei drohender oder erlittener Gewalt, in Verfahren im Bereich des Ehe- und Familienrechts sowie bei der Geltendmachung von arbeits- und sozialrechtlichen Gleichbehandlungsansprüchen erleben. Der Verein Frauen-Rechtsschutz wurde im Jahr 1998 von Sozialarbeiterinnen und Juristinnen gegründet und unterstützt durch die Finanzierung von Rechtsverfahren und anwaltlicher Vertretung Frauen und Kinder in Krisensituationen. Viele Frauen können sich in diesen schwierigen Lebenssituationen häufig keine adäquate Rechtsvertretung leisten. Die gerichtliche Verfahrenshilfe wird nicht immer gewährt oder ist unzulänglich; außerdem bleibt selbst bei bewilligter Verfahrenshilfe das Risiko, die gegnerischen Kosten bei Unterliegen im Verfahren tragen zu müssen, weshalb Frauen von der Geltendmachung ihrer Rechte oft Abstand nehmen. …mehr