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Kurier; 03.09.2007

„UN ortet Mängel bei Frauenrechten“

Das Frauenrechtskomitee der Vereinten Nationen kritisiert mangelndes Einschreiten bei Gewalt gegen Frauen in Österreich.

Gewalt gegen Frauen wird in Österreich oft zu spät geahndet.
Reaktion -Bures verspricht Handeln für Frauen- Die Frauenministerin nimmt die Kritik des UN-Frauenkomitees ernst. Die Grünen kritisierten die Regierung wegen mangelhafter Umsetzung.
Das UN-Frauenrechtskomitee wirft Österreich vor, zuwenig für den Schutz für Frauen zu tun und fordert verstärkt Maßnahmen ein. Auslöser dafür sind zwei Frauenmorde in den Jahren 2002 und 2003. Daraufhin leiteten der Verein „Frauen-Rechtsschutz“ und die „Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie“ eine Beschwerde an das UN-Frauenrechtskomitee. Letzteres kam nun zu dem Schluss, dass sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft in beiden Fällen versagt hatten. Die Täter hätten schon im Vorfeld verhaftet werden müssen, so das Komitee.

Im Fall des Jahres 2002 hatte die Frau ihren Ehemann wegen Gewalt bereits 1999 angezeigt. Dreimal wurde gegen den späteren Täter eine polizeiliche Wegweisung wegen Körperverletzung und Morddrohungen verhängt. Ein eingeleitetes Strafverfahren wurde zwei Tage vor dem Mord von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Einige Stunden vor der Ermordung rief die Frau bei der Polizei an und erklärte, sie sei vom Mann mit dem Umbringen bedroht worden. Die Polizei reagierte nicht, die Frau wurde von ihrem Ehemann ermordet.
Mit Mord gedroht
Auch im Mordfall 2003 zeigte das Opfer ihren Ehemann mehrmals im Vorfeld wegen Körperverletzung und Morddrohungen an. Die Polizei regte bei der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Mann an, was diese jedoch ablehnte. Wenige Tage vor der Tat erließ das zuständige Bezirksgericht eine Wegweisung gegen den Mann. Er erstach die Frau in der Nähe ihrer Wohnung.

In beiden Fällen kam das Komitee zu dem Schluss, dass die Ehemänner verhaftet hätten werden müssen. Es empfiehlt Österreich, für eine bessere Durchsetzung und Überwachung des Gewaltschutzgesetzes und des Strafrechts zu sorgen. Für eine sofortige Verfolgung häuslicher Gewalt müsse gesorgt sowie straf- und zivilrechtliche Rechtsbehelfe bei Gefahr und Gewalt auch tatsächlich angewendet werden. Die Koordination zwischen Polizei und Justizbehörden sowie Aus- und Weiterbildung von Richtern, Juristen und Strafverfolgern hinsichtlich Gewalt in der Familie gehöre verbessert.

Das UN-Frauenrechtskomitee überwacht und überprüft die Einhaltung der Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung der Frau. Seit 1999 ist es auch Organisationen und Einzelpersonen möglich, dem Komitee Frauenrechtsverletzungen mitzuteilen.