VEREIN FRAUEN-RECHTSSCHUTZ
Burggasse 116/17
1070 Wien
Tel: +43 665 65571801
office@frauenrechtsschutz.at

Förderung durch den Verein

Wer wird unterstützt?

Jede in Österreich ansässige Frau kann selbstständig oder durch ihre bevollmächtigte Rechtsvertretung beim Verein Frauen-Rechtsschutz einen  Förderantrag zur finanziellen Unterstützung eines Rechtsverfahren stellen. Für die Beantragung einer Förderung für ein Kind gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Vertretung (obsorgeberechtigte Person)  … mehr

Wie muß ich vorgehen?

Wir empfehlen Betroffenen, sich zunächst von
einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer  Rechtsberatungsstelle juristisch beraten zu lassen.
Danach ist der schriftliche Antrag an den Verein zu stellen.

Wie geht der Verein vor?

Die einzelnen Fälle werden – entsprechend den Statuten und der Geschäftsordnung – von den Gremien (Beirat und Vorstand) ausgewählt. Die Durchführung dieser Förderung erfolgt durch den Abschluss eines Unterstützungsvertrags zwischen der rechtsuchenden Frau und dem Verein zur Finanzierung einer kompetenten rechtsfreundlichen Vertretung.
Der Verein ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Verfahren zu fördern.

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne unseren aktuellen Tätigkeitsbericht und unsere Evaluationsstudie zu den geförderten Rechtsangelegenheiten zu:
office@frauenrechtsschutz.at