Bitte spenden Sie an:
Verein Frauen-Rechtsschutz
ERSTE BANK
IBAN: AT32 2011182936143800
BIC: GIBAATWWXXX
Der Verein Frauen-Rechtsschutz ist spendenbegünstigt!
Seit erstmaliger Erteilung des Bescheides des Finanzamtes vom 11. Juni 2010 sind Spenden an unseren Verein steuerlich absetzbar
Sie finden unseren Verein deshalb auf der Liste der begünstigten SpendenempfängerInnen des BMF
Absetzbar sind
für Private: Geldspenden bis zu 10% des Gesamtbetrages des laufenden Jahres (Sonderausgaben)
für Unternehmen: Geld- und Sachspenden bis zu 10% des Gewinnes des laufenden Wirtschaftsjahres/ des Gesamtbetrages der Einkünfte des laufenden Jahres (Betriebsausgaben). UnternehmerInnen können sowohl betrieblich als auch privat spenden.
Ab 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit:
Spenden, die ab Jänner 2017 getätigt werden, müssen um steuerlich berücksichtigt zu werden nicht mehr von Ihnen nachgewiesen werden, sondern werden vom Verein Frauen-Rechtsschutz für Sie an das Finanzamt übermittelt, WENN Sie ihren Vor- und Zunamen (lt. Meldezettel) sowie Ihr Geburtsdatum bei der Einzahlung vermerken. Dann kann die Spende ab heuer automatisch in Ihre ArbeitnehmerInnenveranlagung/Einkommensteuererklärung
übernommen werden.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen selbstverständlich auch gerne zusätzlich eine Spendenbestätigungen per Mail(office@frauenrechtsschutz.at) zu!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auch den weiterführenden
Informationen für SpenderInnen des Bundesministeriums für Finanzen
Spenden bedeuten eine wichtige Einkunftsquelle für den Fortbestand des Vereins. Der Verein Frauen-Rechtsschutz ist für jede Spende dankbar!
Verein Frauen-Rechtsschutz
ERSTE BANK
IBAN: AT32 2011182936143800
BIC: GIBAATWWXXX
Auf Wunsch senden wir gerne einen Erlagschein zu:
office@frauenrechtsschutz.at