„UNO-Komitee fordert mehr Schutz von Frauen“
Das UNO-Frauenrechtskomitee fordert Österreich auf, mehr zum Schutz von Frauen zu unternehmen. Auslöser dafür sind zwei Frauenmorde in den Jahren 2002 und 2003, die eine Beschwerde an das UNO-Frauenrechtskomitee durch den Verein „Frauen-Rechtsschutz“ und die „Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie“ zur Folge hatten.
In seinem Gutachten kommt das UNO-Komitee nun zu dem Schluss, dass in beiden Fällen die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft für die „mangelnde Sorgfalt“ beim Schutz der Frauen „verantwortlich“ seien und die Täter schon im Vorfeld hätten verhaftet werden müssen, heißt es von Seiten der beiden österreichischen NGOs am Montag.
Im Fall einer im Dezember 2002 ermordeten Frau wurden erste Gewaltakte des Ehemannes bereits im Dezember 1999 angezeigt. Einige Stunden vor der Ermordung rief die Ehefrau bei der Polizei an, da der Täter sie aufgesucht und ihr mit dem Umbringen gedroht habe. Die Polizei reagierte darauf nicht. In seinem Gutachten ist das UNO-Frauenrechtskomitee zur Auffassung gekommen, dass die Polizeibehörde für die „mangelnde Sorgfalt beim Schutz“ des Opfers „verantwortlich“ sei.
Auch im Fall einer im September 2003 ermordeten Frau zeigte das Opfer den Täter, ihren Ehemann, mehrmals bei der Polizei an. Hier ist das Komitee zur Auffassung gelangt, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der dokumentierten „extrem gefährlichen Situation“ den Täter schon vor der Tat in Haft hätte nehmen müssen. Das UNO-Frauenrechtskomitee empfiehlt Österreich daher unter anderem, für eine bessere Durchsetzung und Überwachung des Gewaltschutzgesetzes und des Strafrechts zu sorgen.
„Nicht schönreden“ will das Justizministerium die beiden Mordfälle aus den Jahren 2002 und 2003. Allerdings habe Österreich mit dem Gewaltschutzgesetz eines der „fortschrittlichsten“ Gesetze gegen häusliche Gewalt, das aber im Zuge der Familienrechtsreform noch verbessert werden solle, heißt es aus dem Justizministerium.
Quelle: APA