„Mangelnde Sorgfalt“ Österreichs
Das UN-Frauenrechtskomitee fordert Österreich auf, mehr zum Schutz von Frauen zu tun. Auslöser dafür sind zwei Frauenmorde in den Jahren 2002 und 2003.
Diese hatten eine Beschwerde an das UN-Frauenrechtskomitee durch den Verein „Frauen-Rechtsschutz“ und die „Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie“ zur Folge hatten. In seinem Gutachten kommt das UN-Komitee nun zu dem Schluss, dass in beiden Fällen die Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft für die „mangelnde Sorgfalt“ beim Schutz der Frauen „verantwortlich“ seien und die Täter schon im Vorfeld hätten verhaftet werden müssen, heißt es heute in einer Aussendung der beiden österreichischen NGOs.
Mordfall 2002
Im Fall einer im Dezember 2002 ermordeten Frau wurden erste Gewaltakte des Ehemannes bei der Polizei bereits im Dezember 1999 angezeigt. Dreimal wurde gegen den späteren Täter eine polizeiliche Wegweisung wegen Körperverletzung und Morddrohungen verhängt. Ein eingeleitetes Strafverfahren wurde zwei Tage vor dem Mord von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Einige Stunden vor der Ermordung rief die Ehefrau bei der Polizei an und teilte mit, der Täter habe sie aufgesucht und ihr mit dem Umbringen gedroht. Die Polizei reagierte darauf nicht, was die Frau mit ihrem Leben bezahlte.
Verpflichtung zum Schutz des Opfers nicht nachgekommen
In seinem Gutachten ist das UN-Frauenrechtskomitee zur Auffassung gekommen, dass die Polizeibehörde für die „mangelnde Sorgfalt beim Schutz“ des Opfers „verantwortlich“ sei. Die Staatsanwaltschaft hätte den Täter schon vor der Tat verhaften müssen, weshalb die Republik Österreich ihrer Verpflichtung zum Schutz des Opfers nicht nachgekommen sei.
Mordfall 2003
Auch im Fall einer im September 2003 ermordeten Frau zeigte das Opfer den Täter, ihren Ehemann, mehrmals bei der Polizei wegen Körperverletzung und Morddrohungen an. Die Polizei leitete die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft weiter und regte die Verhängung einer Haft gegen den Täter an, was von der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Wenige Tage vor der Tat erließ das zuständige Bezirksgericht eine zivilgerichtliche Wegweisung gegen den Täter. Die Frau wurde von ihrem Ehemann in der Näher ihrer Wohnung erstochen.
Täter müsste in Haft genommen werden
Auch in diesem Fall ist das Komitee zur Auffassung gelangt, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der dokumentierten „extrem gefährlichen Situation“ den Täter schon vor der Tat in Haft hätte nehmen müssen. Die Gefährlichkeit des Täters sei zudem als hoch einzuschätzen gewesen, da dieser im Falle einer Scheidung viel zu verlieren gehabt habe.
Empfehlungen des Komitees
Das UN-Frauenrechtskomitee empfiehlt Österreich daher unter anderem, für eine bessere Durchsetzung und Überwachung des Gewaltschutzgesetzes und des Strafrechts zu sorgen. Ebenso solle für eine prompte Verfolgung von häuslicher Gewalt gesorgt, und straf- und zivilrechtliche Rechtsbehelfe bei Gefahr von Gewalt auch tatsächlich angewendet werden. Außerdem erachtet das Komitee eine Verbesserung der Koordination zwischen Polizei und Justizbehörden und eine Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Richtern, Juristen und Strafverfolgungsorganen hinsichtlich Gewalt in der Familie als notwendig.
Einhaltung der Frauenrechtskonvention
Die UN-Frauenrechtskomitee überwacht und überprüft die Einhaltung der Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Seit 1999 ist es auch Organisationen und Einzelpersonen möglich, Frauenrechtsverletzungen dem UN-Frauenrechtskomitee mitzuteilen.